Subject: Doppelsteuerabkommen
Hallo zusammen,
ich hoffe es is jemand unter euch der mir etwas Klarheit in dieser Angelegenheit verschaffen kann.
Die Situation ist folgende:
Ich arbeite für einen Deutschen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und werde von diesem für ziemlich genau 1 Jahr in Südkorea arbeiten (Ingenieurstätigkeit). Ich habe vor meine jetzige Wohnung in Deutschland aufzulösen und mich beim Bürgeramt abzumelden mit dem Hinweis auf Verzug ins Ausland.
Ich habe jetzt schon viel gelesen und noch mehr Paragraphen geblättert aber eine EINDEUTIGE Aussage zum Thema Einkommenssteuer habe ich noch nicht gefunden.
Zwischen Deutschland und Südkorea besteht ja ein Doppelsteuerabkommen; soweit so gut. Es gibt aber Aussagen die berichten, dass man als Ingenieur, der länger als 185 Tage in Korea beschäftigt ist dort von der Steuer befreit ist und ebenso in Deutschland, da man seine Tätigkeit länger als diese 185 Tage im Ausland vollbracht hat.
Mein Ziel ist natürlich in KEINEM dieser Länder Steuern zu bezahlen
Ich weiss aber nicht wie man das in Deutschland macht (per Formular oder Steuererklärung nachwirkend etc.) und ebenso wenig ob ich dann meinen temporären Wohnsitz in Korea anmelden muss oder ob immer das Land der Staatsangehörigkeit zuständig ist....
Wie ihr seht bin ich mir da alles in allem sehr unsicher. Wäre super dankbar wenn Ihr mir weiter helfen könnt.
Schönen Tag
und viele Grüße...
ich hoffe es is jemand unter euch der mir etwas Klarheit in dieser Angelegenheit verschaffen kann.
Die Situation ist folgende:
Ich arbeite für einen Deutschen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und werde von diesem für ziemlich genau 1 Jahr in Südkorea arbeiten (Ingenieurstätigkeit). Ich habe vor meine jetzige Wohnung in Deutschland aufzulösen und mich beim Bürgeramt abzumelden mit dem Hinweis auf Verzug ins Ausland.
Ich habe jetzt schon viel gelesen und noch mehr Paragraphen geblättert aber eine EINDEUTIGE Aussage zum Thema Einkommenssteuer habe ich noch nicht gefunden.
Zwischen Deutschland und Südkorea besteht ja ein Doppelsteuerabkommen; soweit so gut. Es gibt aber Aussagen die berichten, dass man als Ingenieur, der länger als 185 Tage in Korea beschäftigt ist dort von der Steuer befreit ist und ebenso in Deutschland, da man seine Tätigkeit länger als diese 185 Tage im Ausland vollbracht hat.
Mein Ziel ist natürlich in KEINEM dieser Länder Steuern zu bezahlen

Wie ihr seht bin ich mir da alles in allem sehr unsicher. Wäre super dankbar wenn Ihr mir weiter helfen könnt.
Schönen Tag
und viele Grüße...
