Es gab mal die Frage, ob Kinder beide Staatszugehoerigkeiten behalten kann. Ich war bisher der Meinung, dass dies in Deutschland nicht moeglich ist. Aber wenn das Kind die deutsche Staatszugehoerigkeit aufgrund Abstammung hat, kann es nach deutschem Recht beide behalten.
hier der link: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/St…
Unser Kind hat seit Geburt neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Muss sich unser Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?
Nein, wenn Ihr Kind durch Geburt automatisch zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat (die deutsche durch Abstammung), ist eine spätere Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten aus deutscher Sicht nicht erforderlich. Ihr Kind ist also dauerhaft Doppelstaater. Unter Umständen mag aber das Recht des anderes Landes eine Optionsnotwendigkeit vorsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen des anderen Landes (Innenbehörden oder Auslandsvertretungen des anderen Landes).
hier der link: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/St…