Subject: Kündigung
Hallo zusammen,
Könnte jemand mir Information geben? Es geht um Kündigung des Zimmers. Ich bitte Verständnis für Grammatikfehler.
Ich wohne in Deutschland, momentan bin ich in Korea. Mein Hausverwalter hat mir mein Zimmer per Email gekündigt. Er hat mich gebeten, das Zimmer zum 30. Nov. zu übergeben.
Mir ist nicht klar, ob es bedeutet, dass ich bis zum 30. Nov. unbedingt bleiben soll. Wenn ich anderen Wohnort finden kann, möchte ich lieber früher ausziehen. Da ich nicht im Winter umziehen und es vor dem Beginn des Semesters erledigen.
Ich weiss, dass im Regel Vermieter und Mieter mindestens vor drei Monaten kündigen müssen und wenn Mieter selber ausziehen will und keinen Nachmieter gefunden hat, muss er klar die Miete für drei Monaten bleiben oder bezahlen. Aber umgekehrt wenn Vermieter den Auszug verlangt, kann der Mieter früher ausziehen?
Bevor ich meinen Vermieter darüber direkt frage, möchte ich mich darüber informieren, wie es normalerweise in diesem Fall funktioniert.
Ich danke für Antworten im Voraus.
Könnte jemand mir Information geben? Es geht um Kündigung des Zimmers. Ich bitte Verständnis für Grammatikfehler.
Ich wohne in Deutschland, momentan bin ich in Korea. Mein Hausverwalter hat mir mein Zimmer per Email gekündigt. Er hat mich gebeten, das Zimmer zum 30. Nov. zu übergeben.
Mir ist nicht klar, ob es bedeutet, dass ich bis zum 30. Nov. unbedingt bleiben soll. Wenn ich anderen Wohnort finden kann, möchte ich lieber früher ausziehen. Da ich nicht im Winter umziehen und es vor dem Beginn des Semesters erledigen.
Ich weiss, dass im Regel Vermieter und Mieter mindestens vor drei Monaten kündigen müssen und wenn Mieter selber ausziehen will und keinen Nachmieter gefunden hat, muss er klar die Miete für drei Monaten bleiben oder bezahlen. Aber umgekehrt wenn Vermieter den Auszug verlangt, kann der Mieter früher ausziehen?
Bevor ich meinen Vermieter darüber direkt frage, möchte ich mich darüber informieren, wie es normalerweise in diesem Fall funktioniert.
Ich danke für Antworten im Voraus.