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Standesamt
gerichtlich anerkannter Übersetzer?
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Pinguin #1
Member since Jul 2007 · 2 posts
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Subject: Standesamt
Meine koreanische Freundin und ich werden in diesem Jahr heiraten. Der Papierkram ist soweit erledigt. Der Standesbeamte verlangt für die Hochzeit nun einen gerichtlich anerkannten Übersetzer, der ins koreanische übersetzt. Wir sprechen in der Regel englisch miteinander. Weiß jemand, ob der Übersetzer tatsächlich gerichtlich anerkannt sein muss bzw. in welchen Richtlinien so etwas geregelt ist.
Selly32 (Guest) #2
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Hallo Pinguin,

was soll der Übersetzer ins koreanische übersetzen? Komische Sache. Bekannste ( Er Deutsch und Sie Koreanisch) von mir haben auch hier in Korea geheiratet und haben nie was von einem Übersetzer erwähnt. Hmmm.
Ich werde die Beiden nochmal genau fragen und dann sage ich Dir ob Sie auch einen hatten usw.

Gruss Selly.
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dergio #3
User title: Rückkehrer
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Hallo Pinguin,

Wir mussten auch den Auszug aus dem Familienregister von einem ermaechtigten Uebersetzer uebersetzen lassen. Wie du schon sagtest, kann es nicht irgendjemand uebersetzen, sondern nur ein vom OLG bevollmaechtigter.

Dabei muessen nur so Worte uebersetzt werden wie "Name", "Geburtsdatum", "Adresse" und sowas. Irgendwie bloed, aber da muss man halt durch. Ist ja nur ein Mal.
Pinguin #4
Member since Jul 2007 · 2 posts
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Danke für die schnellen Antworten!

Für die Übersetzung des Auszuges aus dem Familienregister haben wir schon über 400 Euro bezahlt. Das Problem ist, dass der Standesbeamte für die Hochzeit selbst nochmals einen gerichtlich anerkannten Übersetzer verlangt. Geheiratet wir übrigens in Deutschland. Weiß irgendjemand ob das korrekt ist, oder können wir unseren eigenen Übersetzer mitbringen, wie es ein Freund von mir auch getan hat. Wo ist so etwas geregelt?
Selly32 (Guest) #5
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Hha, jetzt verstehe ich warum der Übersetzer. Kann da leider dann nicht helfen. Meine Bekannten haben in Korea geheiratet.
Gruss Selly
derTausH #6
Member since Jul 2007 · 19 posts
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Hallo !
Als meine koreanische Frau und ich hier in Deutschland geheiratet haben hat ein Bekannter als Übersetzer genügt. Ich denke geregelt ist nur das er alles korrekt übersetzen können muss. Dafür musste unser Bekannter auch unterschreiben. Hat der Standesbeamte den Eindruck das es nicht korrekt übersetzt wird kann er die Trauung abbrechen. Es kommt also ganz auf den Standesbeamten an und der scheint ja in deinem Fall nicht sehr entgegenkommend zu sein..
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Hangug Wok #7
Member since Aug 2007 · 60 posts · Location: St Paul en Jarez
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Es gibt ja schon eine Diskussion zum Thema hier...
Ihr solltet euch auf jeden Fall daran gewöhnen, die Sprache des Landes zu sprechen, in dem ihr euch befindet, solang es um Korea oder Deutschland geht. Es ist einer Ehe stets zuträglich, wenn jeder die Sprache des Anderen spricht. Ich spreche da aus gewisser Erfahrung. Wenn ich auch selbst noch nie eine Ehe geführt habe :-D
Hangug Wok
한국 웤
sang-kyung #8
Member since Sep 2007 · 65 posts · Location: Berlin
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Für die künftige deutsch-koreanische Ehepaare.
mann kann das kor. Familienregister in der kor. Konsulat übersetzen lassen.
Mann braucht natürlich das orignal kor. Familienregister (das kann geld kosten) aber die Übersetzung in der Konsulat
kostet 0 €. Ich und meine Frau haben nix bezahlt. Es dauert 10 Minuten.
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