Subject: Standesamt
Meine koreanische Freundin und ich werden in diesem Jahr heiraten. Der Papierkram ist soweit erledigt. Der Standesbeamte verlangt für die Hochzeit nun einen gerichtlich anerkannten Übersetzer, der ins koreanische übersetzt. Wir sprechen in der Regel englisch miteinander. Weiß jemand, ob der Übersetzer tatsächlich gerichtlich anerkannt sein muss bzw. in welchen Richtlinien so etwas geregelt ist.