Subject: Menschenrechtskommission für Einführung eines Wehrersatzdienstes
In Südkorea gibt es aktuell eine allgemeine Wehrpflicht für Männer mit einer Dauer von zwei Jahren. Ein Ersatzdienst ist nicht vorgesehen und jährlich werden rund 700 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, meist mit Gefängnis, bestraft. Dies möchte nun die staatliche Menschenrechtskommission ändern und hat die Einführung eines Ersatzdienstes einführen. Als Beispiel wurden Deutschland und Taiwan genannt. Als Begründung wurde die Verfassung herangezogen, die Gewissensfreiheit garantiere. Die Vorschläge der Kommission sind nicht bindend, haben aber deutliches moralisches Gewicht.
Allerdings hatte das Verfassungsgericht im Jahre 2004 die Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern als Verfassungskonform geurteilt. Die Freiheiten einer Privatperson könnten nur unter der Vorraussetzung gewährleistet werden, dass die Sicherheit des Staates garantiert sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Erst wenn die beiden koreanischen Staaten nicht mehr verfeindet seien, könne ein Ersatzdienst eingeführt werden. Gleichzeitig verurteilte es einen 23 jährigen Zeugen Jehovas zu 18 Monaten Haft, weil er aus religiösen Gründen den Dienst verweigerte.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte: "Wir respektieren die Entscheidung der Menschenrechtskommission und wir werden den Änderungen vollständig folgen, sollte sich die Nationalversammlung [Das kor. Parlament] dazu entscheiden, das Wehrpflichtgesetz umzuschreiben. Allerdings, obwohl wir die Logik, die Rechte von Gewissensverweigerern zu schützen, theoretisch verstehen, glauben wir, dass es zu früh ist, um einen alternativen Zivildienst zu diskutieren." Auch die Reaktionen der Parteien waren überwiegend ablehnend, allein die oppositionelle Linkspartei begrüßte den Vorstoß.
Quellen:
http://world.kbs.co.kr/german/news/news_detail.htm?No=12036
http://world.kbs.co.kr/german/news/news_detail.htm?No=12035
http://english.chosun.com/w21data/html/news/200512/2005122…
Allerdings hatte das Verfassungsgericht im Jahre 2004 die Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern als Verfassungskonform geurteilt. Die Freiheiten einer Privatperson könnten nur unter der Vorraussetzung gewährleistet werden, dass die Sicherheit des Staates garantiert sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Erst wenn die beiden koreanischen Staaten nicht mehr verfeindet seien, könne ein Ersatzdienst eingeführt werden. Gleichzeitig verurteilte es einen 23 jährigen Zeugen Jehovas zu 18 Monaten Haft, weil er aus religiösen Gründen den Dienst verweigerte.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte: "Wir respektieren die Entscheidung der Menschenrechtskommission und wir werden den Änderungen vollständig folgen, sollte sich die Nationalversammlung [Das kor. Parlament] dazu entscheiden, das Wehrpflichtgesetz umzuschreiben. Allerdings, obwohl wir die Logik, die Rechte von Gewissensverweigerern zu schützen, theoretisch verstehen, glauben wir, dass es zu früh ist, um einen alternativen Zivildienst zu diskutieren." Auch die Reaktionen der Parteien waren überwiegend ablehnend, allein die oppositionelle Linkspartei begrüßte den Vorstoß.
Quellen:
http://world.kbs.co.kr/german/news/news_detail.htm?No=12036
http://world.kbs.co.kr/german/news/news_detail.htm?No=12035
http://english.chosun.com/w21data/html/news/200512/2005122…
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