Subject: Visumpflicht bei Einreise in die Republik Korea (COVID19) ab 13.04.2020
Visumpflicht bei Einreise in die Republik Korea (COVID19)
Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Situation wird ab dem 13. April 2020 (00:00) die visumsfreie Einreise für deutsche Touristen und Geschäftsreisende bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen vorübergehend ausgesetzt.
Für die Beantragung des Besuchervisums benötigen Sie folgende Unterlagen:
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
Reisepass (6 Monate gültig)
1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"
ein ärztliches Attest (innerhalb von 48 Stunden ausgestellt).
Rückfragen bitte direkt an die Botschaft oder Konsulat.
Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Situation wird ab dem 13. April 2020 (00:00) die visumsfreie Einreise für deutsche Touristen und Geschäftsreisende bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen vorübergehend ausgesetzt.
Für die Beantragung des Besuchervisums benötigen Sie folgende Unterlagen:
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
Reisepass (6 Monate gültig)
1 Passbild (Farbfoto 3,5 X 4,5 cm)
Visumgebühr: siehe unter „Visumgebühren"
ein ärztliches Attest (innerhalb von 48 Stunden ausgestellt).
Rückfragen bitte direkt an die Botschaft oder Konsulat.